Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erhebt die Stadtentwässerung Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgaberechts. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute. Denn die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt.
Der Kanalbeitrag – einmalig zu entrichten – beträgt:
je m² zulässiger Geschossfläche
4,59 €
Die Abwassergebühr beträgt je:
m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) bis 31.12.2020 |
1,57 € |
m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) bis 31.12.2022 |
1,73 € |
m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) bis 31.12.2024 |
1,95 € |
m³ Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) ab 01.01.2025 |
2,08 € |
m² angeschlossene Versiegelungsfläche Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2020 |
0,39 € |
m² angeschlossene Versiegelungsfläche Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2022 |
0,32 € |
m² angeschlossene Versiegelungsfläche Niederschlagswassergebühr bis 31.12.2024 |
0,36 € |
m² angeschlossene Versiegelungsfläche Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2025 |
0,36 € |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 die Anpassung der Abwassergebühren beschlossen. Die Abwassergebühren werden zum 01.01.2025 auf 2,08 € je m³ Schmutzwasser und 0,36 € je m² angeschlossene Versiegelungsfläche (Niederschlagswassergebühr) festgesetzt.